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Besondere Bestimmungen Fahren:

Beherrschen des Gespanns und sichere Ausrüstung müssen gegeben sein.

Für Fahrer und Beifahrer gelten die Mindestaltersbestimmungen.

Fahrer/Beifahrer müssen im lfd. Kalenderjahr mindestens 14 Jahre alt werden. Bei Teilnehmern, die im lfd. Kalenderjahr noch nicht 14 Jahre alt werden, muss mind. 1 Beifahrer im lfd. Kalenderjahr 18 Jahre alt sein.

Ein Beifahrer ist Pflicht, bei Vierspänner 2 Beifahrer.

Es sind zwei- und vierrädrige Wagen zugelassen. Die Wagen müssen gemäß StVO mit Feststellbremse, Rückstrahlern und Seitenreflektoren ausgerüstet sein.

Die Spurbreite ist bei der Nennung anzugeben (wird kontrolliert).

Wagennummer erforderlich.

Der Veranstalter behält sich vor, bei hohem Nennungsergebnis, die Wettbewerbe zu teilen.