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Besondere Bestimmungen Fahren:
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Beherrschen des Gespanns und sichere Ausrüstung müssen gegeben sein.
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Für Fahrer und Beifahrer gelten die Mindestaltersbestimmungen.
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Fahrer/Beifahrer müssen im lfd. Kalenderjahr mindestens 14 Jahre alt werden. Bei Teilnehmern, die im lfd. Kalenderjahr noch nicht 14 Jahre alt werden, muss mind. 1 Beifahrer im lfd. Kalenderjahr 18 Jahre alt sein.
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Ein Beifahrer ist Pflicht, bei Vierspänner 2 Beifahrer.
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Es sind zwei- und vierrädrige Wagen zugelassen. Die Wagen müssen gemäß StVO mit Feststellbremse, Rückstrahlern und Seitenreflektoren ausgerüstet sein.
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Die Spurbreite ist bei der Nennung anzugeben (wird kontrolliert).
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Wagennummer erforderlich.
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Der Veranstalter behält sich vor, bei hohem Nennungsergebnis, die Wettbewerbe zu teilen.
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